ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN HANS BOODT MANNEQUINS B.V.
Fassung vom 1. Januar 2024
1_GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“genannt) regeln das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren und/oder Dienstleistungen (zusammenfassend als „Waren“ bezeichnet) durch oder im Namen von Hans Boodt Mannequins B.V. (im Folgenden „Hans Boodt“ genannt) an einen Käufer (im Folgenden „Käufer“ genannt).
- Hans Boodt lehnt hiermit alle sonstigen Bedingungen (einschließlich der Bestellbedingungen des Käufers) ab, die vom Käufer angeboten werden oder an die der Käufer eine Bestellung knüpft oder auf die der Käufer die Annahme durch Hans Boodt beschränkt.
- Die Annahme von Bestellungen durch Hans Boodt und/oder die Erfüllung solcher Bestellungen durch Hans Boodt erfolgen ausdrücklich unter der Voraussetzung, dass der Besteller diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt. Hans Boodt lehnt hiermit jegliche anderen Bedingungen ab, unabhängig davon, ob eine Bestellung oder solche anderen Bedingungen als Angebot, Gegenangebot oder in anderer Weise ausgelegt werden oder ob solche anderen Bedingungen als Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten oder von diesen abweichen. Sofern der Käufer Hans Boodt nicht so bald wie möglich nach dem ersten Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich mitteilt, dass er diese nicht akzeptiert, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Käufer akzeptiert; ungeachtet anderslautender Bestimmungen gilt die Annahme oder Nutzung der Waren durch den Käufer als Zustimmung des Käufers zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil jedes Kaufvertrags über Waren zwischen dem Käufer und Hans Boodt („Vertrag“) und sind in diesen integriert.
- Hans Boodt behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Hans Boodt wird den Käufer über solche Änderungen informieren, indem er ihm die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusendet oder diese auf seiner Website veröffentlicht. Der Käufer kann die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 30 Tagen durch Mitteilung an Hans Boodt ablehnen. Lehnt der Käufer die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist ab, treten sie nach Ablauf der Frist in Kraft. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag des Inkrafttretens in Kraft. Die geänderten Bedingungen gelten für alle Geschäfte, die nach dem Datum dieser Mitteilung zwischen dem Käufer und Hans Boodt abgeschlossen werden.
2_BESTELLUNG
- Sofern nicht anders angegeben, sind von Hans Boodt erstellte Angebote, gleich in welcher Form, für Hans Boodt nicht verbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, eine Bestellung aufzugeben. Alle von Hans Boodt abgegebenen Angebote sind widerruflich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
- Bestellung ist für Hans Boodt erst dann verbindlich, wenn sie von Hans Boodt schriftlich bestätigt wurde oder bei tatsächlicher Erfüllung („Auftragsbestätigung“).
- Hans Boodt ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Alle Bestellungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren zum Zeitpunkt des Versands bestätigt.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, eine erteilte Bestellung (ganz oder teilweise) zu stornieren oder den Bestellumfang zu reduzieren, sobald diese von Hans Boodt bestätigt wurde. Enthält die Bestellung eine festgelegte oder Mindestmenge an Waren, so hat der Käufer den vollen Preis zu zahlen, unabhängig davon, ob er die Waren annimmt oder nicht.
3_LIEFERUNG
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert Hans Boodt die Waren wie folgt:
o Werden die Waren vom Standort von Hans Boodt in den Niederlanden geliefert: FCA Standort von Hans Boodt, Zwijndrecht, Niederlande
o Werden die Waren von einem Standort von Hans Boodt in China geliefert: FCA Standort von Hans Boodt, Xiamen, China
o Werden die Waren auf Anfrage in einem Standort von Hans Boodt in den Vereinigten Staaten gedruckt: FCA Lager von Hans Boodt, Vereinigte Staaten
- Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei allen von Hans Boodt angegebenen Lieferzeiten oder -terminen um Richtwerte, die nicht verbindlich sind. Hans Boodt haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Kosten, die durch eine Lieferverzögerung entstehen. Eine Verzögerung bei der Lieferung von Waren entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Lieferung anzunehmen, es sei denn, vom Käufer kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass er eine solche verspätete Lieferung annimmt.
4_REKLAMATIONEN BEI MANGELHAFTEN WAREN UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL
- Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu prüfen, um deren Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu bestätigen. Alle Reklamationen des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Garantieverletzung oder Fehlmengen, müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Art der Reklamation geltend gemacht werden und innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer bei Hans Boodt eingehen. Reklamationen, die nicht wie oben angegeben fristgerecht geltend gemacht werden, sowie alle Reklamationen, die erst nach dem Weiterverkauf der Waren durch den Käufer erfolgen, sind endgültig ausgeschlossen, verfallen und nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden müssen offensichtliche Transportschäden Hans Boodt unverzüglich bei Lieferung der Waren gemeldet werden.
- Im Falle einer Vertragswidrigkeit besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers darin, dass Hans Boodt nach eigenem Ermessen die vertragswidrigen Waren auf eigene Kosten entweder ersetzt oder repariert oder dem Käufer den dafür gezahlten Preis erstattet.
- Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die an ihn gelieferten Waren möglicherweise nicht identisch sind und von den ihm zur Verfügung gestellten Mustern oder Modellen abweichen können. Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Qualität, Menge, Breite, Farbe, Textur, Ausführung oder Größe können keinen Anspruch wegen Vertragswidrigkeit begründen.
- Hans Boodt behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Waren ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern die Änderung die Leistung, Form oder Passform der betroffenen Waren nicht wesentlich beeinträchtigt.
5_SONDERANFERTIGUNGEN
- Bei Waren, die nach den Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers hergestellt oder bedruckt werden („Sonderanfertigungen“) erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bestellungen endgültig sind und aus keinem Grund – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen beim Versand oder bei der Lieferung – storniert, zurückgegeben oder erstattet werden können.
6_PREISE, RECHNUNGEN UND ZAHLUNG
- Der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis und die dort angegebene Währung gelten als der zwischen dem Käufer und Hans Boodt für den Verkauf der Waren vereinbarte Preis und die vereinbarte Währung. Im Falle mehrerer oder künftiger Lieferungen können der Preis und die Währung dieser Lieferungen von Hans Boodt jederzeit gemäß den in den nachfolgenden Auftragsbestätigungen zu diesen Lieferungen festgelegten Bestimmungen angepasst werden.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beinhalten alle Preise die Kosten für standardmäßiges, transporttaugliches Verpackungsmaterial, jedoch keine anfallenden Steuern, Zölle, Abgaben oder Gebühren (einschließlich Mehrwertsteuern) in irgendeiner Rechtsordnung im Zusammenhang mit den Waren oder deren Lieferung. Der Käufer ist für die Zahlung aller derartigen Steuern (mit Ausnahme der von Hans Boodt aufgrund des Verkaufs der Waren geschuldeten Einkommensteuern), Zölle, Verbrauchssteuern, Abgaben oder Gebühren (einschließlich Mehrwertsteuern) verantwortlich, zu deren Entrichtung Hans Boodt gegenüber einer Behörde (auf nationaler, Landes- oder kommunaler Ebene) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Herstellung oder dem Transport der Waren verpflichtet sein könnte.
- Die Zahlung hat zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen oder, falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde, vor der Lieferung der Waren.
- Hans Boodt ist berechtigt, dem Käufer Zinsen auf alle Beträge zu berechnen, die nicht fristgerecht gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen wurden, und zwar bis zur Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrags. Hans Boodt ist berechtigt, sofern die Lieferung noch nicht erfolgt ist, die gesamte Lieferung auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge vollständig eingegangen sind.
- Alle Zahlungen erfolgen ohne Aufrechnung, Abzüge oder Gegenansprüche. Kommt der Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht nach, gehen alle Kosten, die bei der außergerichtlichen Einziehung der fälligen Beträge in angemessener Höhe anfallen, zu seinen Lasten, einschließlich der Kosten für Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte. Der Käufer hat Hans Boodt zudem alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, in denen ein Urteil vollständig oder im Wesentlichen zu Lasten des Käufers ergeht, in angemessener Höhe entstanden sind. Zu diesen Kosten zählen in jedem Fall die Honorare externer Sachverständiger, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte, selbst wenn diese Kosten den vom Gericht zugesprochenen Betrag übersteigen.
7_EIGENTUMSVORBEHALT
- Hans Boodt behält sich das Eigentum an allen an den Käufer gelieferten oder noch zu liefernden Waren vor, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt aus einem Vertrag erfüllt hat; zu diesen Verpflichtungen gehören unter anderem die Zahlung aller aus einem Vertrag ausstehenden Beträge. Sollte der Käufer einer seiner Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt nicht ordnungsgemäß nachkommen oder sollte Hans Boodt begründete Zweifel daran haben, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nachkommen wird, ist Hans Boodt berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen, unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, wie beispielsweise des Rechts auf Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche.
- Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren ist der Käufer berechtigt, die Waren ausschließlich in dem für seinen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erforderlichen Umfang zu nutzen, und hat, soweit möglich: (a) die Waren getrennt und in einer eindeutig identifizierbaren Weise aufzubewahren; (b) Hans Boodt unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter zu informieren, die die Waren betreffen könnten; und (c) die Waren angemessen zu versichern.
8_AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
- Wenn (i) der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt in Verzug ist, insbesondere wenn eine vom Käufer fällige Zahlung überfällig ist, und es versäumt, vor dem geplanten Liefertermin eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten; oder (ii) wenn Hans Boodt begründete Zweifel daran hat, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, und der Käufer es versäumt, Hans Boodt vor dem geplanten Liefertermin und in jedem Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch Hans Boodt eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten; oder (iii) falls der Käufer zahlungsunfähig wird oder nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke einer Umstrukturierung oder Fusion) oder ein Insolvenzverfahren durch den Käufer oder gegen ihn eingeleitet wird oder falls ein Treuhänder, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter für das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Käufers bestellt wird oder falls der Käufer eine Vergleichsvereinbarung abschließt oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt; oder (iv) im Falle der Nichteinhaltung geltender Gesetze durch den Käufer ist Hans Boodt berechtigt:
o unverzüglich durch schriftliche Mitteilung – unbeschadet seiner sonstigen Rechte –
o die Rückgabe und die Rücknahme aller gelieferten Waren, die noch nicht bezahlt wurden, zu verlangen, wobei alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückholung der Waren zu Lasten des Käufers gehen; und/oder
o seine Leistung auszusetzen oder die bestätigte Bestellung für noch ausstehende Warenlieferungen zu kündigen, es sei denn, der Käufer leistet die Zahlung für die Waren per Vorauskasse oder stellt Hans Boodt eine angemessene Sicherheit für diese Zahlung zur Verfügung.
- In jedem der in Ziffer 1 genannten Fälle werden alle ausstehenden Forderungen von Hans Boodt in Bezug auf die an den Käufer gelieferten und nicht von Hans Boodt wieder in Besitz genommenen Waren sofort fällig und zahlbar, und der Käufer hat Hans Boodt von sämtlichen Verlusten, Haftungen, Kosten, Ansprüche, Schäden (einschließlich Folgeschäden oder indirekter Schäden aus entgangenem tatsächlichem oder potenziellem Gewinn aus dem Weiterverkauf sowie etwaiger Wechselkursverluste), Forderungen und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Fall gemäß Ziffer 8.1 ergeben.
9_BESCHRÄNKTE GARANTIE
- Hans Boodt garantiert ausschließlich, dass die Waren den von Hans Boodt und dem Käufer schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen, und zwar für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Versanddatum der Waren.
- Für Waren, die im Rahmen dieser Regelung ersetzt oder repariert werden, gilt die Garantie nur für die verbleibende Laufzeit der für die ersetzten oder reparierten Waren geltenden Garantie.
- Hans Boodt haftet in keinem Fall für Mängel, die auf physische Schäden an den Waren zurückzuführen sind, die infolge unsachgemäßer Handhabung während oder nach dem Versand, durch unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation oder Bedienung, Reparatur, Umbau, Unfälle oder aus anderen Gründen entstanden sind, die nicht Hans Boodt zuzurechnen sind.
- Hans Boodt lehnt hiermit jegliche weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Waren ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.
10_HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Hans Boodt gegenüber dem Käufer für alle Schäden, die sich aus jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Verletzung dieses Vertrags, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren ergeben – unabhängig davon, ob die Klage auf Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung, Gesetz oder anderweitig beruht –, den Gesamtpreis, den der Käufer an Hans Boodt für die konkreten Waren gezahlt hat, auf die sich der Schadensersatzanspruch bezieht.
- Darüber hinaus verzichtet der Käufer, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, auf jegliche Ansprüche auf indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, exemplarische oder vervielfachte Schadensersatzleistungen sowie auf entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder den Verlust des geschäftlichen Ansehens (in jedem Fall unabhängig davon, ob diese als direkte oder Folgeschäden eingestuft werden), die sich aus einer Verletzung dieses Vertrags, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
- Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichtet der Käufer auf außervertragliche Ansprüche, die sich nach Landesrecht aus einer Verletzung dieses Vertrags, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren ergeben, und erklärt sich bereit, solche Ansprüche nicht geltend zu machen; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als um die für die Wirksamkeit eines solchen Verzichts erforderlichen Formulierungen ergänzt.
11_HÖHERE GEWALT
- Es entsteht keine Haftung aufgrund von Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllung seitens Hans Boodt, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem Naturkatastrophen, Treibeis, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, Explosionen, Unruhen, Kriege, Terrorismus, zivile Unruhen, Seegefahren, Blockaden, Maschinenausfälle, Untätigkeiten oder Verbote, Engpässe bei Rohstoffen oder Versorgungsgütern, Lieferverzögerungen oder Mängel an Waren, die von den Lieferanten oder Subunternehmern von Hans Boodt geliefert werden, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, Eingriffe durch staatliche Maßnahmen (einschließlich Änderungen der Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Zölle und Abgaben), Schiffbruch vor oder nach der Versandanzeige, Streiks in Fabriken und/oder bei Eisenbahnunternehmen und/oder in Seehäfen, erhebliche Betriebsstörungen bei Hans Boodt, einschließlich Aussperrung, übermäßiger krankheitsbedingter Fehlzeiten, Mängeln an der Ausrüstung, Unterbrechungen der Energieversorgung sowie jeglicher Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund eines Versagens eines Lieferanten von Hans Boodt oder von Personen oder Gegenständen, die von Hans Boodt zur Vertragserfüllung beauftragt oder eingesetzt wurden – wobei diese Sachverhalte im weitesten Sinne zu verstehen sind und auch dann gelten, wenn diese Ereignisse als vorhersehbar angesehen werden könnten.
- Sollte Hans Boodt aus irgendeinem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben beschriebenen Ereignisse höherer Gewalt, nicht in der Lage sein, den gesamten Bedarf an Waren zu decken, ist Hans Boodt berechtigt, seine verfügbaren Bestände auf eine Weise, die es als fair und praktikabel erachtet, auf einzelne oder alle Käufer sowie auf Abteilungen und Geschäftsbereiche von Hans Boodt zu verteilen, ohne für daraus resultierende Leistungsstörungen haftbar zu sein.
- Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil des Vertrags mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, ohne dass ihr gegenüber der anderen Partei eine Haftung entsteht.
12_GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT
- Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus den Waren ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind ausschließliches Eigentum von Hans Boodt, auch wenn Hans Boodt diese Waren auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entwickelt hat.
- Hans Boodt hat das mögliche Bestehen von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die infolge des Verkaufs und/oder der Lieferung der Waren verletzt werden könnten, nicht überprüft, und Hans Boodt haftet nicht für Verluste oder Schäden in diesem Zusammenhang.
- Der Verkauf der Waren beinhaltet weder stillschweigend noch anderweitig die Einräumung einer Lizenz im Rahmen eines geistigen Eigentumsrechts in Bezug auf die Zusammensetzungen und/oder Anwendungen der Waren, und der Käufer übernimmt ausdrücklich alle Risiken einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte aufgrund der Einfuhr und/oder der Nutzung der Waren.
- Der Käufer behandelt alle von Hans Boodt bereitgestellten Informationen vertraulich und darf diese Informationen weder Dritten zugänglich machen noch für andere Zwecke nutzen, als dies im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag erforderlich ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Erfüllung oder Beendigung des Vertrags bestehen.
13_ABTRETUNG
- Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hans Boodt an einen Dritten abzutreten.
- Hans Boodt ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an ein verbundenes Unternehmen von Hans Boodt abzutreten.
14_VERZICHT
- Sollte Hans Boodt zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung des Vertrags nicht, verspätet oder nur unvollständig durchsetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf das Recht von Hans Boodt, tätig zu werden oder eine solche Bestimmung durchzusetzen. Ein Verzicht von Hans Boodt auf die Geltendmachung einer Verletzung der Verpflichtungen des Käufers gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer anderen früheren oder späteren Verletzung.
15_SALVATORISCHE KLAUSEL UND ANPASSUNG
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zwischen den Parteien; die betreffende Bestimmung wird von diesen getrennt. Die als ungültig oder nicht durchsetzbar befundenen Bestimmungen sind so anzupassen, dass sie dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Höchstmaß entsprechen.
16_BEKANNTMACHUNGSKLAUSEL
- Alle Bekanntmachungen, die den Parteien gemäß einem Vertrag zuzustellen sind, müssen unverzüglich in lesbarer Form übermittelt werden. Als Mittel der unverzüglichen Übermittlung im Sinne dieser Klausel gelten und werden von beiden Parteien anerkannt: – entweder Telex oder Brief, sofern dieser am Tag der Abfassung persönlich zugestellt wird, oder Telefax, E-Mail oder andere elektronische Mittel. Wird der Empfang einer Bekanntmachungen bestritten, liegt die Beweislast für die Übermittlung beim Absender, der im Streitfall nachweisen muss, dass die Bekanntmachung tatsächlich an den Empfänger übermittelt wurde. Jede Bekanntmachung, die an einem Werktag nach 16:00 Uhr eingeht, gilt als am folgenden Werktag eingegangen.
17_ANWENDBARES RECHT
- Der Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unterliegen niederländischem Recht und sind entsprechend auszulegen, wobei Kollisionsnormen, die zur Anwendung des materiellen Rechts einer anderen Rechtsordnung führen würden, keine Anwendung finden. Die Anwendbarkeit des am 11. April 1980 in Wien geschlossenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
18_STREITIGKEITEN
- Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag ergeben (einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen und die Gültigkeit eines Vertrags), werden vor dem Gericht in Midden-Nederland, Niederlande, beigelegt, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der Zuständigkeit dieser Gerichte in allen derartigen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren und verzichtet auf jeglichen Einwand aufgrund eines unzuständigen Gerichtsstands oder eines „forum non conveniens“.